In meiner Praxis behandle ich Patient:innen bis zu einem Alter von 21 Jahren, die Mitglied einer privaten Krankenkasse oder einer Beihilfestelle sind.
Vereinbaren Sie einen Termin bei mir, eine Überweisung ist nicht notwendig.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme und bringen Sie die entsprechenden Formulare zum vereinbarten Erstgespräch mit.
Im Anschluss folgen probatorische Sitzungen (in der Regel 5 Stück) zum Kennenlernen und für die weitere Diagnostik. Diese Kosten werden meist von der Krankenkasse ohne Genehmigung übernommen.
Gemeinsam klären wir, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist, und beantragen diese bei der zuständigen Krankenkasse/ Beihilfestelle. Je nach Versicherung und Tarif variiert dabei die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen.
Nach Genehmigung und Kostenzusage durch die Krankenkasse/ Beihilfestelle folgen in der Regel einmal wöchentlich Einzeltherapiesitzungen à 50 Minuten.
Je jünger das Kind, umso wichtiger sind der Austausch und die Zusammenarbeit mit den Eltern und/oder Bezugspersonen. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird gemeinsam entschieden, ob oder wie eine Elternbeteiligung aussehen soll. Die aktive Mitarbeit aller Beteiligten ist eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Psychotherapie.
Alles was in der Therapie besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die übernommenen Leistungen und genehmigten Therapiesitzungen können je nach individuell abgeschlossenem Tarif variieren. Vor Beginn einer Behandlung ist es notwendig, dass Sie sich bei ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle nach den Bedingungen erkundigen und die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie anfordern. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Als Selbstzahler übernehmen Sie die volle Höhe der Kosten einer Psychotherapie selbst, ohne Informationsübermittlung an die Krankenkasse. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).